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Den Reiseveranstaltern, Reiseb?ros, Firmen und Einzelunternehmern zur Kenntnis, welche im Reisebereich t?tig sind!!!


Das Republikanische Reiseamt teilt Ihnen mit, dass am 18. Oktober 2008 der Beschluss der Regierung der Republik Burjatien Nr. 474 “Berücksichtigung der Subjekte der Reisetätigkeit auf dem Territorium der Republik Burjatien“ vom 15.10.2008 in Kraft getreten ist.

Hiermit möchten wir Bescheid geben, dass der Begriff “Subjekt der Reisetätigkeit“ gemäß Artikel 1 des Gesetzes der Republik Burjatien “Tourismus“ Nr. 210-I vom 21.11.1995 (in der Fassung vom 07.07.2008) für die Reiseveranstalter, die Reisebüros, sowie die Firmen und Einzelunternehmer, welche im Reisebereich tätig sind, gelten. Die Berücksichtigung der Subjekte der Reisetätigkeit erfolgt durch ein Verzeichnis. Das Verzeichnis wird vom Republikanischen Reiseamt gebildet.

Die zum Verzeichnis aufgenommenen Subjekte der Reisetätigkeit werden vom Republikanischen Reiseamt öffentliche Unterstützung bekommen (die Werbe- und Informationsförderung in Russland sowie im Ausland, die Ermäßigungen bei der Mietung der Ausstellungsräume während der russischen und internationalen Sondermessen und Ausstellungen, die Rechts- und Verfahrensunterstützung).

Wir laden die Subjekte der Reisetätigkeit zur Zusammenarbeit ein und schlagen vor, sich für das Verzeichnis der Subjekte der Reisetätigkeit der Republik Burjatien zu melden. Für den Kontakt hinsichtlich der Aufnahme zum Verzeichnis benutzen Sie bitte die Anschrift des Republikanischen Reiseamtes: Ulan-Ude, ul. Lenina 54, Büro 106 (die für die Bildung des Verzeichnis verantwortliche Person: Berater Herr Juri Daschiewitsch Galssanow, Tel. (3012) 55-97-46, E-mail: kom-tur@mecn.govrb.ru



25.11.2008


 
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